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Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
Anke Knorpp

Am Schießgraben 1
D-67574 Osthofen
Tel. (0 62 42) 91 24 45
Fax (0 62 42) 99 05 78
info@rechtsanwalt-knorpp.de

Tätig bei allen Amts-, Land-
und Oberlandesgerichten.

Allgemeine Vollmacht
zum Download.



Mitgliedschaften

ARGE Baurecht
Deutscher Anwaltverein
Wormser Anwaltverein
DRK Osthofen e.V.

Entscheidungen

  • Bauvertrag
  • Verspätete Rüge der Prüfbarkeit: Rechnung fällig!
  • (Noch) kein Vertrag, wenn Auftragserteilung einseitig neue Bauzeit festlegt
  • Rohbauer und Putzer verursachen Risse im Putz: Haften beide voll?
  • OLG Brandenburg: Gemeinschaftseigentum und Mängelansprüche
  • Aufforderung zur Weiterarbeit kann Änderungsanordnung nach §2 Nr.5 VOB/B sein!
  • Einzelgewerke müssen sich untereinander abstimmen!
  • Unzutreffende Mängelrüge: Vor Störungsbeseitigung Auftrag einholen!
  • Wer trägt die Kosten eines notwendigen Baugrundgutachtens?
  • Begründet die Zahlung von Abschlagsrechnungen einen Bauvertrag?
  • Architekten und Ingenieure
  • Einverständnis des Architekten mit Leistungsänderung ersetzt nicht Anordnung des Auftraggebers!
  • Architekt sollte sich nicht mit einer Kopie des Bebauungsplanes zufrieden geben!
  • Fehlerhafte Planung und Ausführung: Entlastet die Kenntnis des Bauherrn den Architekten?
  • Sonstiges
  • BSG: Selbständige GmbH-Geschäftsführer rentenversicherungspflichtig?
  • Eine wiederholte unpünktliche Zahlung der Miete

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